Update zu COVID-19 | № 70 |

» Am Freitag ließ ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aufhorchen, das die 2G-Regelung für alle Hochschulen im Land mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzte. Der wohl wichtigste Punkt: Die Vorschriften des Wissenschaftsministeriums ließen demnach offen, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können – wodurch das Grundrecht des studentischen Klägers, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen, unzulässig eingeschränkt respektive sein Studienerfolg gefährdet sei.
[https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regelung-an-hochschulen.7fe35c20-3fea-4773-98d4-1c30fca45c68.html]

» Dieser juristische “Erfolg” war jedoch nur von kurzer Dauer: Schon am Samstag verkündete das Wissenschaftsministerium auf SWR-Anfrage, dass man noch am Wochenende die geforderten Präzisierungen in der “Corona-Verordnung Studienbetrieb” vornehmen werde. Stand Sonntagabend (18:50 Uhr) ist das leider noch nicht passiert, wie auch noch unklar ist, inwiefern das die Universität Heidelberg zu Änderungen an ihrer Corona-Strategie zwingt. Die Botschaft aus Stuttgart ist jedoch eindeutig: “In der Sache bleibt die Regelung unverändert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II.” Wie man auch unter der Woche noch einmal betonte, dass man sich nicht in einer Situation sehe, “in der pauschal ganze Hochschulen geschlossen werden müssten.”
[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-an-hochschulen-100.html]
[https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-theresia-bauer-rechnet-nicht-mit-hochschulschliessungen.b1d207e3-ebd9-40b6-813b-a8092608e5ec.html]

» Zumindest für das außeruniversitäre Leben gibt es allerdings noch Änderungen zu vermelden – infolge einer neuen Corona-Verordnung, die ab dem morgigen Montag gilt. Ausstellungen und Messen sind fortan untersagt. Selbst wenn ausschließlich immunisierte Personen anwesend sind, sind Veranstaltungen nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Nimmt eine nicht immunisierte volljährige Person teil, ist eine private Zusammenkunft auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Zudem sind an Silvester – zwischen 15 Uhr und 09 Uhr – auf von den Kommunen festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausweitung-der-corona-massnahmen-zum-20-dezember-2021]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Zwei infektionsfreie letzte Vorlesungstage wünscht:
Eure Studierendenvertretung


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