Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger*innen der VS, die eher eine politische Funktion haben, nehmen die Beauftragten Verwaltungsfunktionen wahr. Die Bestellung von Beauftragte ist aufgrund der Stellung der Verfassten Studierendenschaft als öffentlich-rechtlicher Körperschaft vorgeschrieben. Die Beauftragten unterstützen die Vorsitzenden der VS bei der Leitung der Dienststelle VS. Sie werden von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit bestellt oder die Aufgaben sind Referent*innen von Amts wegen übertragen.
Die vorgeschriebenen Beauftragten sind:
- der*die Behindertenbeauftragte (die Funktion wird von dem*der Referent*in des autonomen Referates für von Diskriminierung aus Gesundheitsgründen betroffene Studierende (autonomes Gesundheitsreferat wahrgenommen);
- der*die Datenschutzbeauftragte(n);
- der*die Beauftragte für den Haushalt;
- der*die Sicherheitsbeauftragte(n).
Aufgrund inneruniversitärer Regelungen gibt es darüber hinaus:
- die*den EDV- und Telefonbeauftragte(n) (die Funktion von dem*der Referent*in des EDV-Referats wahrgenommen).