Aufgaben
Die Schlichtungskommission (SchliKo) kann von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten. Außerdem ist sie auf Antrag zuständig bei der Anfechtungen oder Prüfung aller Wahlen innerhalb der Verfassten Studierendenschaft. Ihre Aufgabe ist auch, Empfehlungen bei Streitigkeiten zwischen und (meist rechtlich) unklaren Zuständigkeiten von Organen der VS abzugeben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der SchliKo ergeben sich insbesondere aus § 65a Abs. 9 LHG, der Organisationsatzung sowie der Geschäftsordnung der Schlichtungkommission.
Mitglieder
Die Schlichtungskommission hat sechs Mitglieder, für die Beschlussfähigkeit sind 3 Mitglieder notwendig. Mitglieder dürfen keinem anderen zentralen Organ der VS angehören. Die Mitglieder werden in der zweiten StuRa-Sitzung eines Kalenderjahrs gewählt. Für ihre Wahl benötigen Kandidat*innen eine Zweidrittelmehrheit.
Aktuelle Mitglieder sind:
- Sven Boniger
- Michèle Pfister
- Leon Stoll
Nächste Sitzung
Keine anstehenden Sitzungen.
Sitzungen der Schlichtungskommission sind grundsätzlich öffentlich.
Cloud-Besprechungsraum der Schlichtungskommission
Protokolle
Beschlüsse, Empfehlungen und Entscheidungen
- Beschluss: Seligsprechung einer Hochschulgruppe verstößt gegen die Neutralitätspflicht
- Empfehlung: Umfasst der BAföG-Höchstsatz den Kinderbetreuungszuschlag?
- Empfehlung: Abstimmung eines nichtberechtigten Anwesenden in der 82. StuRa-Sitzung
- Entscheidung: Erstattung von Portokosten
- Entscheidung: Bewilligung eines Finanzantrags aus Nürnberg-Erlangen
- Empfehlung: Einberufung einer neuen Sitzung ohne Schließung der vorherigen Sitzung
Kontakt
Schlichtungskommission der VS
StuRa-Büro
Albert-Ueberle-Straße 3-5
69120 Heidelberg
Telefon: 06221 / 54-2456 oder -3456
Fax: 06221 / 54-1612456
E-Mail: schliko@stura.uni-heidelberg.de
[09.06.2023]