Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft
Wir alle müssen Gebühren zahlen, um an der Uni Heidelberg zu studieren. Pro Semester sind das derzeit 171,75 Euro (Stand: Sommersemester 2021). Der VS-Beitrag macht nur 5,8% davon aus. Im Folgenden wollen wir euch zeigen, was davon wofür ausgegeben wird, über welche Anteile ihr mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss ausüben könnt – und, zum Schluss: in welchen Fällen und auf welche Weise eine (Teil-)Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich ist.
VS-Beitrag: 10,- Euro (5,8%)
An die Verfasste Studierendenschaft (VS) fließen zehn Euro. Das Landeshochschulgesetz schreibt der VS vor, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge zu erheben, nennt aber keinen fixen Betrag. Hier könnt ihr also ganz einfach aktiv werden und euch für eine Erhöhung oder Senkung des VS-Beitrags stark machen.
Der Studierendenrat (StuRa) einigte sich am 7. Januar 2014 auf eine Beitragshöhe von 7,50 Euro. Bis einschließlich des Wintersemesters 2019/20 blieb es dabei – ungeachtet wachsender Aufgaben, schrumpfender Rücklagen oder auch der jährlichen Inflationsrate. Im Zuge der Haushaltsplanung 2020 wurde deutlich, dass es nun doch allmählich einer Korrektur bedurfte. Zum Sommersemester 2020 wurde der Beitrag deshalb auf 10,- Euro angehoben.
Durch den Beitrag ist die VS arbeitsfähig. Ein großer Teil (4,50 Euro) fließt direkt zu den 49 Fachschaften und erleichtert die studentische Arbeit und Initiative in den Fächern. Jede Fachschaft verfügt selbst über ihr Budget (wobei gilt: mehr Studierende = mehr Geld). Hier kannst du sehr direkt und oft ganz ohne Hürden mitbestimmen. Insbesondere Feste, Arbeitskreise und Ersti-Einführungen werden mit diesen Geldern finanziert.
Mit dem Rest (5,50 Euro) wird der laufende Betrieb der VS – die Arbeit des StuRa, der Referate und anderer studentischer Gremien sowie der Beschäftigten der VS auf zentraler Ebene – gewährleistet, also auch die Verwaltung der Gelder der Fachschaften. Außerdem werden Beratungs- und Serviceangebote der VS wie das Notlagenstipendium oder die Ausleihe finanziert und Projekte studentischer Initiativen und Gruppen unterstützt, also beispielsweise Demos, Kulturangebote oder Vorträge.
Auch ihr könnt euch einbringen & mitmachen! Auf der StuRa-Seite findet ihr Termine von Treffen von Arbeitsgruppen und Referaten, an denen ihr teilnehmen könnt. Außerdem könnt ihr euch an eure Fachschaft(en) und Hochschulgruppen, an den StuRa, die RefKonf oder Referate wenden, wenn ihr eine Aktion plant oder eine Initiative starten möchtet.
Beitrag für VRNnextbike: 2,45 Euro (1,4%)
Im Rahmen der StuRa-Wahlen 2018 hat sich die Studierendenschaft mit einer Zustimmung von 67,27% für eine dreijährige Kooperation mit dem Leihrad-Anbieter VRNnextbike ausgesprochen. Dafür erhöhte sich der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2019 um 2,40 Euro. Seit dem Wintersemester 2019/20 werden 2,45 Euro fällig.
Im Gegenzug kann jede*r Studierende – nachdem man sich mit der jeweiligen universitären E-Mail-Adresse registriert hat – pro Fahrt 30 Minuten lang kostenfrei ein VRNnextbike nutzen. Zudem kann man beliebig oft pro Tag fahren. Wichtig ist nur, dass vor der nächsten Ausleihe 15 Minuten vergangen sein müssen. Überschreitet man die 30 Minuten, bezahlt man 0,50 Euro für jede weitere halbe Stunde. Mehr Infos dazu hier.
Übrigens: Da der Vertrag in Kürze ausläuft, evaluieren wir die Kooperation gerade auf ihre Sinnhaftigkeit. Insbesondere in Sachen Preis-Leistungs-Verhältnis liegt doch einiges im Argen. Was es dazu zu wissen gilt und wie du dich einbringen kannnst, erfahrst du hier.
Komplementärfinanzierung des Semestertickets: 35,30 Euro (20,6%)
Bei der Urabstimmung 2019 sprachen sich die Studierenden mit 67,2 bzw. 61,1 Prozent aller Stimmen dafür aus, das Semesterticket beizubehalten und die Abend- und Wochenendregelung auszuweiten. Infolgedessen fließen an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) insgesamt 35,30 Euro.
Der Anteil von 12,50 Euro ermöglicht, dass alle nach 19 Uhr und am Wochenende den Nahverkehr im gesamten VRN-Verbundgebiet (außer Westpfalz) nutzen können. Die Feierabend- und Wochenendregelung gilt unabhängig davon, ob man ein Semesterticket erwirbt oder nicht.
Die restlichen 22,80 Euro sind der Solidarbeitrag, den alle zahlen, damit das Semesterticket für alle einigermaßen bezahlbar bleibt. Wobei nicht unumstritten ist, inwiefern man tatsächlich von „einigermaßen“ sprechen kann – pro Semester werden schließlich noch zusätzliche 171,50 Euro fällig, und zwar selbst dann, wenn man das Ticket online kauft und somit noch den städtischen Zuschuss von 3,50 Euro in Anspruch nimmt (Stand: Sommersemester 2021). Zumal der Kaufpreis auch in Zukunft weiter steigen wird, und zwar um fünf Euro pro Jahr. (Vertragsgemäß hätte der reguläre Semesterticket-Preis eigentlich bereits zum Februar 2021 von 175,- auf 180,- Euro steigen müssen. Dass sich der VRN erfreulicherweise dazu entschied, auf diese Anhebung zu verzichten, ist ausschließlich der Corona-Pandemie geschuldet.)
Das erscheint dir zu viel? Das Verkehrsreferat bzw. der AK Semesterticket nimmt an den Verhandlungen mit dem VRN teil und hat somit ein gewisses Mitspracherecht. Zumal auch das landesweite Semesterticket eine Idee ist, für deren Verwirklichung man sich einsetzen könnte.
Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 54,- Euro (31,4%)
Mit diesem Beitrag werden verschiedene Leistungen des Studierendenwerks solidarisch mitfinanziert, etwa die Mensen, Cafés, Wohnheime oder auch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS).
Du hättest gerne, dass das Studierendenwerk sein Angebot verändert oder erweitert? Hierfür gibt es das StuWe-Referat, den AK Mensa sowie die Möglichkeit, in den Verwaltungsrat oder die Vertretungsversammlung des Studierendenwerks gewählt zu werden. Mehr dazu u.a. hier.
Verwaltungskostenbeitrag: 70,- Euro (40,8%)
Der Verwaltungskostenbeitrag dient nach Angaben der Universität zur „Mitfinanzierung der Verwaltungsdienstleitungen, wie z.B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, die zentrale Studienberatung, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter“. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre sei darin nicht erfasst.
Spannend dabei: Nicht die Uni bestimmt die Höhe des Betrags, sondern der Landtag. Man kann daher mit Fug und Recht von versteckten Studiengebühren sprechen, waren im Wintersemester 2012/13 doch gerade einmal 40,- Euro fällig. Innerhalb von wenigen Jahren hat sich der Beitrag also nahezu verdoppelt.
Diese Entwicklung empört dich? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf den Landtag einzuwirken, etwa im Außenreferat, durch die Gründung eines AK Verwaltungsbeitrag oder auch durch die Einbringung einer entsprechenden Positionierung in den StuRa. Wir sind gespannt, was euch einfällt!
Internationale Studierende, die im Rahmen eines bilateralen Austauschprogramms an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages übrigens befreit.
Rückerstattung bei Exmatrikulation bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn:
Bei fristgerechter Exmatrikulation (genauer gesagt: innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn) kann der gesamte Semesterbeitrag rückerstattet werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Universitätsverwaltung sowie beim Studierendenwerk einzureichen.
Rückerstattung für Schwerbehinderte:
Schwerbehinderte können sich den Anteil für das Semesterticket und VRNnextbike (insgesamt also rund ein Fünftel des Semesterbeitrags) rückerstatten lassen.
Für die Rückerstattung muss der vollständige Antrag inklusive Anlagen binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, bei der Verfassten Studierendenschaft eingegangen sein. Für das Sommersemester 2021 ist dies also bis einschließlich Sonntag, den 9. Mai 2021 möglich.
Für die Vollständigkeit sind eine Kopie des Schwerbehindertenausweises samt Beiblatt mit gültiger Wertmarke sowie ein Zahlungsnachweis beizufügen – z.B. also ein Immatrikulationsnachweis oder eine Kopie eines Kontoauszugs (alle anderen Zahlungen darauf könnt ihr schwärzen). Bitte nutzt NICHT das Formular des Studierendenwerks!
Rückerstattung für Studierende anderer Hochschulen:
Studierende, die an einer anderen Hochschule bereits den Beitrag für das Semesterticket und/oder VRNnextbike gezahlt haben, können ihn sich auf Antrag rückerstatten lassen.
Für die Rückerstattung muss der vollständige Antrag inklusive Anlagen binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, bei der VS eingegangen sein. Für das Sommersemester 2021 ist dies also bis einschließlich Sonntag, den 9. Mai 2021 möglich.
KEINE Rückerstattung bei Urlaubssemestern
Beurlaubte Studierende haben keinen Anspruch darauf, sich den Semesterbeitrag ganz oder auch nur teilweise rückerstatten zu lassen. Hierauf wird auch im Merkblatt der Universität zur Beurlaubung ausdrücklich hingewiesen. (Es sei denn natürlich, es liegt ein anderer Grund wie z.B. eine Schwerbehinderung vor.)
Keine Frage: 171,75 Euro sind eine Menge Geld. Nicht jede*r kann diesen Betrag mal eben so zusammenkratzen – erst recht, wenn noch andere finanzielle Belastungen hinzukommen bzw. man gerade generell eine harte Zeit durchlebt. Genau aus diesem Grunde bietet die Verfasste Studierendenschaft verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote wie z.B. das Härtefallstipendium an. Gerade in einer Notlage lassen wir euch nicht im Stich! Ausführliche Infos und die entsprechenden Kontaktdaten findet ihr hier.