Update zu COVID-19 | № 44 |

Am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf neue Eckpunkte verständigt, am morgigen Montag treten die Regelungen in Kraft – und bringen einige gravierende Änderungen mit sich.

» Noch neuralgischer als bislang sind die jeweiligen Inzidenzwerte, wobei die Landesregierung beschlossen hat, die Kennzahlen der einzelnen Landkreise als Maßstab zu nehmen und nicht etwa die landesweite Inzidenz. Es macht daher einen beträchtlichen Unterschied, ob ihr in Heidelberg oder dem Rhein-Neckar-Kreis lebt (wo die Inzidenz jeweils noch unter 50 liegt) oder in Mannheim (wo die Inzidenz an der 100 kratzt).

» Was sich aber für alle drei Gebiete sagen lässt: Ab morgen sind Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten wieder möglich. Öffnen dürfen nun auch u.a. wieder Buchhandlungen, Fahrschulen, Gartenmärkte und Kosmetikstudios. Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten ist zudem das sog. „Click & Meet“ gestattet, also das Einkaufen beim Einzelhandel, und zwar unmittelbar im Laden und auch mit Beratung. Auch der Besuch von Archiven, Bibliotheken & Büchereien ist derart grundsätzlich wieder möglich.

» Speziell für die Uni Heidelberg bleiben diese Lockerungen aber erst einmal folgenlos: Bis (mindestens) zum 28.03. bleiben Sportstätten, Botanischer Garten, Uni-Archiv und die Lesesäle von UB & Co. geschlossen. Ab dem 15.03. werden allerdings wieder Säumnisgebühren erhoben.
https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/informationen-zum-coronavirus
http://ub.blog.uni-heidelberg.de/2021/03/05/erhebung-von-saumnisgebuhren-ab-1532021/

» Liegt die Inzidenz stabil unter 50, kann der Einzelhandel sogar komplett wieder öffnen. Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten und Zoos können ohne vorherige Buchung besucht werden (was für Heidelberg tatsächlich auch schon angekündigt wurde). Auch für Sport- und Musikgruppen ergeben sich dann größere Spielräume.
https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/05_03_2021+heidelberg+bereitet+sich+auf+oeffnungsschritte+und+ausweitung+von+tests+vor.html

» Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen jedoch wieder über 100, greift die sog. “Notbremse”. Hinsichtlich Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen geht es dann wieder in eine Art zweiten Januar-Lockdown zurück, evtl. sogar mitsamt Ausgangssperre.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/strategie-aus-dem-lockdown/

» Wichtige Änderungen wurden zudem in Sachen Corona-Tests beschlossen. Jede*r kann fortan einmal pro Woche einen “Schnelltest” machen lassen, für den der Bund vollumfänglich die Kosten trägt. Möglich ist dies in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken (auch wenn diesbezüglich offenbar noch einige organisatorische Unklarheiten bestehen). Zudem dürfen Supermärkte, Drogerien & Co. ab sofort sog. “Laien”- bzw. “Selbsttests” verkaufen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html

» Alle Details zur neuen Corona-Verordnung findet ihr auf der Website der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/strategie-aus-dem-lockdown/

»Auf der Seite der Bundesregierung wiederum findet ihr den gesamten Fünf-Stufen-Plan, der ab dem 22.03. u.a. die Wiedereröffnung von Theater, Kinos und Außengastronomie in Aussicht stellt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Mit dem “wahren Geselligkeitsrausch” noch etwas wartet:
Eure Studierendenvertretung


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