VS-Vertreter:in im Senat gesucht

Die VS sucht dringen eine:n neue:n Vertreter:in im Senat!

Was auf dem Posten zu tun ist, erfahrt ihr hier.

Was macht der Senat überhaupt?

  • Der Senat ist das Entscheidungsgremium der Universität mit den größten Befugnissen.
  • Er entscheidet also insbesondere über Berufungen, Ehrungen, Prüfungsordnungen, Satzungen, Zulassungszahlen sowie die Einrichtung, Umstrukturierung bzw. Schließung von Studiengängen, Kommissionen, Instituten und Einrichtungen.
  • Er bildet beschließende und beratende Ausschüsse und gibt ihnen Richtlinien für ihre Arbeit.
  • Er wählt in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Universitätsrat die hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats (also: Rektor*in und Kanzler*in) und entsendet zwei Mitglieder in die jeweiligen Findungskommissionen.
  • Er wählt – auf Vorschlag des Rektors*/der Rektorin* – die nebenamtlichen Prorektor*innen.
  • Er wählt in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin.
  • Er tagt grundsätzlich nichtöffentlich (auch wenn ihm der Gesetzgeber bei nahezu allen Fragen gestattet, die Hochschulöffentlichkeit zuzulassen). Die Mitglieder unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit, die auch nach auch nach Beendigung ihrer Amtszeit fortbesteht.
  • Er besteht aus bis zu 59 Personen: 38 Wahlmitglieder mit Stimmrecht (darunter vier Studierende), drei Mitglieder qua Amt mit Stimmrecht und bis zu 19 beratende Mitglieder (darunter ein*e Studierende*r).