NC-Ausschuss und Kommission fürs Deutschlandstipendium

Update 10.11.23: weiterhin werden zwei stellv. Mitglieder für die Kommission zur Vergabe des Deutschlandstipendiums gesucht

Stand Oktober 2023: der NC-Ausschuss wurde aufgelöst

Stand September 2023 – bisher ein Mitglied für die Kommission zur Vergabe des Deutschlandstipendiums gefunden


Gesucht:

  • 1 Mitglied für den NC-Zulassungsausschuss des Senats sowie
    • 1 stellvertretendes Mitglied
  • 2 Mitglieder für die Kommission zur Vergabe der Deutschlandstipendien sowie
    • 2 stellvertretende Mitglieder

Die Amtszeit beträgt in beiden Kommissionen jeweils 1 Jahr.


» Was macht der Zentrale Zulassungsausschuss für alle NC-Fächer?

Manche Studiengänge an unserer Universität verfügen über gesonderte Zulassungsbeschränkungen, gemeinhin auch “Numerus Clausus” genannt, die von Fach zu Fach variieren. Der NC-Ausschuss nimmt die entsprechende Auswahl unter den “Bildungsausländer*innen” vor, also Studieninteressierten, die über keine EU-Staatsbürgerschaft und keinen inländischen Schulabschluss verfügen. Die Vergabe dieser Plätze erfolgt nicht nur nach Noten, da Ausbildungssysteme international nur schwer vergleichbar sind. Ferner entscheidet der Ausschuss über die Vergabe der Befreiungsplätze von den Studiengebühren, die für Nicht-EU-Ausländer*innen erhoben werden.

» Was gilt es sonst noch zu wissen?

Außer dem studentischen Mitglied hat der Ausschuss weitere fünf Mitglieder aus der Statusgruppe der Hochschullehrer*innen und der Akademischen Mitarbeiter*innen.

» Wie hoch ist der Arbeitsaufwand?

Du solltest dich mit den verschiedenen Bildungssystemen vertraut machen und bereit sein, auch mal eine große Menge an Unterlagen sorgfältig durchzuarbeiten. Erfahrungsgemäß tagt der Ausschuss vor dem Beginn des Wintersemesters ca. fünfmal à zwei bis sieben Stunden und erledigt Angelegenheiten im Umlaufverfahren. Im Sommersemester fällt dagegen wenig Arbeit an. Die Kommissionsmitglieder stehen in Kontakt mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft. Auch die entsprechenden Referate und AKs des StuRa unterstützen dich bei deiner Arbeit.


» Was macht die Kommission zur Vergabe der Deutschlandstipendien?

Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm zur Unterstützung von Studierenden, die “hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben”. Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro und basiert zur Hälfte auf von der Universität eingeworbenen privaten Fördermitteln und zur Hälfte auf einem Zuschuss des Bundes. Die Stipendien werden einmal jährlich zum Wintersemester ausgeschrieben und von diesem – vom Senat eingesetzten – Stipendienauswahlausschuss vergeben. Er entscheidet, wer in die Förderung aufgenommen wird (inklusive Nachrücker*innen).

» Was gilt es sonst noch zu wissen?

Die Kommission hat außer den beiden studentischen Mitgliedern 9 weitere Mitglieder.

» Was muss ich mitbringen? Wie hoch ist der Arbeitsaufwand?

Die Kommission tagt für gewöhnlich zwei Mal jährlich, meist im Oktober sowie im Februar. Die Sitzungen dauern jeweils circa zwei Stunden, in denen ergebnisorientiert über die Weiterentwicklung der Vergabekriterien und das Auswahlverfahren, die Begründung der jeweiligen persönlichen Rangliste und die Vergabe oder Verlängerung der Stipendien diskutiert wird.

Du solltest dich in die Vergabebestimmungen einarbeiten und bereit sein, punktuell eine große Menge an Unterlagen durchzuarbeiten – den Rest des Jahres fällt dann nicht viel an. Als Kommissionsmitglied kannst du dich über Details nur mit anderen Kommissionsmitgliedern, insbesondere dem zweiten studentischen Mitglied, austauschen und mit ihm*ihr die Arbeit aufteilen. Die entsprechenden Referate und AKs des StuRa unterstützen dich bei deiner Arbeit, wenn es um grundsätzliche Fragen geht.


» Wie kandidiert man? Wer kann kandidieren?

Mitglieder von Senatsausschüssen werden im Senat gewählt. Der StuRa kann dem Senat jedoch Studierende als Mitglieder für Senatsausschüsse vorschlagen. Interessierte kandidieren hierfür im StuRa. Der Vorschlag wird dann (ggf.) im Senat eingereicht.

Wählbar sind Studierende aller Studiengänge und -fächer – also sowohl Staatsexamens-, Bachelor- oder Master- als auch Promotionsstudierende. Deine Kandidatur sollte einen kurzen (!) Text mit Informationen zu dir und deiner Motivation für die Kandidatur enthalten.

» Bis wann kann ich kandidieren? Wie läuft die Wahl ab?

Deine Kandidatur sollte bis zum Beginn der StuRa-Sitzung am 23.05. eingegangen sein (19:00) – ideal wäre aber, wenn sie bis 19. Mai, 12:00  eingeht.  Bei der 1. Lesung am 23.05. stellen sich Kandidat*innen in der Sitzung der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern – du solltest also an der Sitzung teilnehmen.  In der darauffolgenden Sitzung am 6. Juni (2. Lesung) findet dann die endgültige Abstimmung statt. Ggf. kann es auch eine dritte Lesung in einer weiteren StuRa-Sitzung geben.

Der Vorschlag wird dann (ggf.) im Senat eingereicht. Dort findet die eigentliche Wahl (in einer Lesung) statt. Die nächsten Sitzungen des Senats nach der Abstimmung im StuRa sind am 13.06. und am 06.07.


Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich ans Referat für Lehre und Lernen (lele@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!