StuRa: Studentisch vergebenen QSM erhalten

Am 17.07.2018  hat der StuRa der Universität Heidelberg folgende Positionierung zur Erhaltung der studentisch vergebenen QSM beschlossen:

Erhaltung der studentisch vergebenen QSM im HSFV des Landes Baden-Württemberg nach 2020

Eine vielfältige und hochwertige Lehre an unseren Hochschulen ist eine wichtige Voraussetzung für die künftige politische, ökonomische bzw. gesellschaftliche Stabilität unserer Gesellschaft. Schon alleine deshalb ist es wichtig, dass auch nach Ablauf des aktuellen Hochschulfinanzierungsvertrags (HSFV) im Jahr 2020 die Studierenden ein Entscheidungsrecht bei der Gestaltung des Lehr- und Bildungsangebots besitzen und die studentische Mitbestimmung nicht zusätzlich eingeschränkt wird.

Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf den zweckgebundenen Mitteln zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre (QSM), die studentisch vergeben werden bzw. bei denen Studierende ein vorrangiges Vorschlagsrecht besitzen. Diese Mittel werden seit Sommersemester 2012 im Rahmen des HSFV bereitgestellt. Mittels der QSM können Studierende in einem gemeinschaftlichen Prozess Schwachstellen der Lehre ermitteln, gezielt in anspruchsvolle Module investieren und einige der größten Defizite korrigieren. Die von den Hochschulen bereitgestellten Ressourcen werden an den wirklich wichtigen Stellen ergänzt, wovon alle Beteiligten profitieren. Gerade in Fächern, deren Ausstattung keine Übungs- und Tutoriumsangebote zulässt, kommt den QSM eine essentielle Bedeutung zu.

Zusätzlich dazu können Studierende mit diesen Mitteln innovative Lehrkonzepte unterstützen, die im Idealfall durch universitäre Mittel verstetigt werden, sobald sich diese Konzepte bewährt haben. Somit sind die QSM zentraler Bestandteil der Lehrentwicklung. Durch die Möglichkeit der Studierenden, die Ausrichtung der Lehre und der Unterstützungsangebote zu lenken, entsteht ein Studium, das auch randständigere Facetten der jeweiligen Disziplin berücksichtigt und auf diese Weise zu einer pluralistischen Lehre entscheidend beiträgt.

Mit der freien, projektbezogenen Vergabe von Geldern können Projekte gefördert werden, deren Förderung ausgelaufen war oder die von der jeweiligen Hochschule eingestellt wurden. Zugleich können gezielt Impulse zur Internationalisierung gesetzt werden, Landesprogramme ergänzt sowie Angebote für internationale Studierende gefördert werden. Auf diese Weise haben sich die QSM auch weit über die grundständige Lehre hinaus bewährt.

Sollten die Qualitätssicherungsmittel in Zukunft komplett in den Grundhaushalt der Hochschulen übergehen, ist zu befürchten, dass diese Gelder nicht mehr für die (ohnehin traditionell unterfinanzierte) Lehre eingesetzt werden, sondern anderweitig Verwendung finden. Wir befürchten im Falle einer Umwidmung der QSM eine ganze Reihe an negativen Folgen:

  1. Service-Angebote wie Bibliotheksöffnungszeiten oder Beratungsangebote durch studentische Hilfskräfte werden reduziert oder gestrichen.
  2. Die Anzahl an Lehraufträgen sowie der Stellen für studentische Hilfskräfte in der Lehre werden in erheblichem Maße sinken.
  3. Das Lehrangebot wird deutlich einseitiger und ärmer. Pluralistische Ansätze und innovative Perspektiven jenseits des gegenwärtigen Mainstreams werden zu kurz kommen.
  4. Die Anzahl der angebotenen Lehrveranstaltungen wird sinken, was wiederum heillos überfüllte Seminarräume und eine deutlich verschlechtere Lehr- und Lernqualität zur Folge haben wird.
  5. Die Kosten für die Durchführung von Exkursionen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie für Exkursionen zur Vertiefung von Lehrinhalten, die bislang durch die QSM geschultert oder subventioniert werden konnten, werden im vollen Umfang auf die Studierenden umgelegt. Da sich die recht hohen Teilnahmegebühren jedoch nicht alle leisten können, werden somit zusätzliche Bildungsbarrieren errichtet.
  6. Das Klima an den Hochschulen wird für Studierende grundsätzlich rauer und unfreundlicher, da für die Verwaltungen und Hochschullehrer*innen eine der letzten strukturellen Notwendigkeiten wegfällt, den Studierenden auf Augenhöhe zu begegnen und ihnen Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen. Die Hochschulen werden also ein Stück weit undemokratischer und rückwärtsgewandter.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Einfluss und das Mitspracherecht der Studierenden in Bezug auf die Lehrqualität nicht zu kappen und die QSM in der bisherigen Form zu erhalten. Alles andere würde die Qualität der Lehre in Baden-Württemberg in erheblichem Maße gefährden – mit gravierenden Konsequenzen, die bis tief in die Gesellschaft hinein spürbar wären.

Begründung des Antrags:

Der Hochschulfinanzierungsvertrag (HoFV) läuft nach 2020 aus. Das bedeutet, dass in Kürze die Verhandlungen für den Nachfolgevertrag beginnen werden. Hierfür hatte auch unser Rektor bei seinem letzten Besuch im StuRa (Mitte Dezember) Werbung gemacht, als er dazu aufgerufen hat im Vorfeld der Verhandlungen gemeinsam Druck auf die Landesregierung zu machen, damit die Universitäten in BW eine angemessene Ausfinanzierung bekommen.

Wir sollten dieses Anliegen natürlich unterstützen, aber wir müssen gleichzeitig aufpassen, dass uns nicht das Gleiche wie schon 2014 passiert. Damals wurde über den jetzt laufenden HoFV verhandelt und im Sommer demonstrierten viele Heidelberger Studierende zusammen mit dem Rektorat für eine angemessene Finanzierung der Hochschulen. Leider mussten wir dann im November (da waren die Verhandlungen größtenteils abgeschlossen) feststellen, dass die Landesrektorenkonferenz (LRK) erfolgreich beim Ministerium dafür geworben hat, die damaligen Qalitätssicherungsmittel in die Grundsicherung der Hochschulen zu überführen. Bei diesen Mitteln haben die Studierenden keine Gestaltungsmöglichkeit und werden in der Regel auch nicht über die tatsächliche Mittelvergabe informiert. Glücklicherweise ist das MWK dem Vorschlag der LRK nicht vollständig gefolgt und so vergeben die Studierenden nun 11% der ehemaligen Mittel (im Moment 1,7 Mio € pro Jahr) selbst.

Aus diesem Grund und da der aktuelle Vorsitzende der LRK, der Rektor der Heidelberger Universität Bernhard Eitel, 2014 sagte:

„Mit der Überführung dieser Mittel [QSM] in die Grundausstattung ist auch ein Zugewinn an Autonomie verbunden“ (Quelle: ruprecht Ausgabe 153),

sollten wir uns nicht wieder bedingungslos für die politischen Ziele des Rektorates vereinnahmen lassen.

Wir sollten uns daneben auch klarmachen, was wir in den letzten Jahren bzw. auch aktuell mit den QSM finanzieren. Hier kann dann auch jeder selbst überlegen, ob man die Meinung vertritt, bei einem Wegfall bzw. einer Umwidmung in die Grundfinanzierung würde die Universität oder das eigene Institut an diesen Projekten festhalten.

Hier nur eine Auswahl an QSM-Projekten:

  • Die Öffnungszeiten der meisten Fachbereichsbibliotheken werden teilweise aus den QSM Mitteln finanziert
  • Die meisten geisteswissenschaftlichen Fächer bezuschussen Pflicht- oder Wahlpflichtexkursionen um die Kosten für die Studierenden gering zu halten
  • Viele Fächer erhöhen die Anzahl der Tutorien für ihre grundlegenden Veranstaltungen um die Gruppengrößen niedrig zu halten
  • Die Kreuztools der Medizin
  • Literaturanschaffungen im Wert von 114.000€
  • Wahlpflichtveranstaltungen in vielen Fachbereichen
  • Hilfe beim Schreiben von Bachelor-/Masterarbeiten oder Vorbereitung auf Stattsexamensklausuren