Rückerstattung des Semesterticketsolidarbeitrags bei Immatrikulation an zwei Hochschulen

Studierende, die an zwei Hochschulen immatrikuliert sind – beispielsweise, wenn sie Schulmusik auf Lehramt studieren und dafür an der Musikhochschule immatrikuliert sind und das zweite Fach an der Uni Heidelberg studieren und dort auch immatrikuliert sind – können auf Antrag den Semesterticketsolidarbeitrag rückerstattet bekommen. Die Rückerstattungsfrist endet einen Monat nach Vorlesungsbeginn an der Uni Heidelberg.

Da diese Möglichkeit erst dieses Semester durch Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund vereinbart wurde, kann der Betrag für das Sommer-Semester 2019 ausnahmsweise noch bis 27.07.19 beantragt werden.

Die Abrechnungsformulare findet ihr am Ende dieser Seite: Formulare und Merkblätter

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch gerne per Mail (“finanzen@stura.uni-heidelberg.de”) oder in Person in den Finanzsprechstunden im StuRa-Büro (Mi. und Fr. von 14-16 Uhr) melden