Reise- & Fahrtkosten(zuschüsse)
Fachschaften und Referate können Reise- Fahrt- oder Transportkosten in ihrem Zuständigkeitsbereich abrechnen. Zur Abrechnung müssen alle Originalbelege, ein Einladungsschreiben oder Programm der Veranstaltung sowie ggf. eine Teilnahmebestätigung/Quittung über den Tagungsbeitrag eingereicht werden. Abrechnungen können maximal sechs Monate ab Antritt der Reise eingereicht werden. Eine spätere Erstattung ist nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) ausgeschlossen. Die Erstattung kann nur an die Person erfolgen, welche die Reise tatsächlich getätigt hat. Fachschaften können auch geringere Erstattungen als nach LRKG beschließen. Kosten können nur abgerechnet werden, wenn im Budgetplan ein Posten dafür existiert und ein Beschluss für die Durchführung der Fahrt vorliegt. Fahrtkosten werden nach dem Landesreisekostengesetz erstattet.
Fahrten mit Privat-PKW
Bei Fahrten mit PKW ist eine Berechnung der gesamten gefahrenen Strecke in km mit einem der gängigen Routenplaner der Abrechnung anzuhängen. Ohne triftige Gründe werden nur 16 Cent pro Kilometer erstattet, mit triftigem Grund 25 Cent. Triftige Gründe sind z.B. Auto ist größer als ein Trabi / Geschäftsort mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht oder nur schwer erreichbar / Schwerbehinderter i.S.d. BVG oder SchwbG / Mitnahme von weiteren Dienstreisenden / Erledigung von Dienstgeschäften an verschiedenen Geschäftsorten / Mitführung schweren Gepäcks oder umfangreichen Materials / Coronaschutz, …
Haushaltsposten
Bitte achtet bei der Abrechnung auf den richtigen Haushaltsposten:
- 531 – Dienstreisen z.B. zu Sitzungen; LAK; FZS; Bundesfachschaftstagungen (BuFaTaen)
- 532 – Seminare und Fortbildungen, z.B. zu inhaltlichen Seminaren „Studiengebühren“; BAFöG-Schulungen
- 533 – Transportkosten, Erläuterung: z.B. um Lebensmittel zur Ersti-Hütte zu fahren oder Leergut/Sondermüll zu entsorgen
Fahrten mit stadtmobil
Für Fahrten im Aufgabenbereich der VS könnt ihr im StuRa-Büro Autos von stadtmobil Rhein-Neckar buchen.
Exkursionszuschüsse:
- die Verfasste Studierendenschaft darf mit ihren Mitteln keine Exkursionen unterstützen, für die es Leistungsnachweise gibt. Veranstaltungen, für die es keine Leistungsnachweise gibt, kann die VS unterstützen, allerdings können hier nur kleinere Beträge pro Person übernommen werden (keine Individualförderung).
- Exkursionen können jedoch mit QSM finanziert werden, hierfür haben die Studienfachschaften ein Vorschlagsrecht. Promotionsstudierende dürfen nicht übr QSM bezuschusst werden.
- Studierende in sozialer Notlage, die einen Zuschuss benötigen, können einen Exkursionszuschuss bei der Härtefallkommission beantragen (Individualförderung).
Nachhaltigkeit beachten