Information on Hardship Payment
Please refer to the English application form, also available as Word document and take care of sending the application as completly as possible. For questions, feel free to contact the commission: haertefallkommission@stura.uni-heidelberg.de. Our hardship payment is legally based on the following charter [which was changed by the StuRa on November 6, 2018]:
English version of the charter.
Important: Please expect delays in replys and in the processing of applications until Oktober 2019 due to a sudden lack of commissionmembers and the amout of work the finances-team is dealing with.
Warum ein Notlagenstipendium für Studierende?
Die Verfasste Studierendenschaft nimmt ihre soziale Verantwortung wahr, indem sie Studierende in schwierigen Situationen nicht alleine lässt.
Wie läuft das ab?
Wenn du dich unverschuldet und plötzlich in einer finanziell schwierigen Situation wiederfindest und dir keine andere Möglichkeit offen steht, kannst du dich für das Notlagenstipendium des Studierendenrats bewerben. Bitte beachte die Hinweise auf andere öffentliche und staatliche Hilfsangebote. Gerne berät dich das Sozialreferat, um die für dich am besten geeignete Förderungsmöglichkeit zu erlangen.
Auch bei einer fehlenden finanziellen Mitteln für eine studienrelevante Exkursion bist du hier richtig. Du findest auf dieser Seite alle Unterlagen und Hinweise, die du für die Beantragung brauchst. Bitte lies dir die Informationen sorgfältig durch, sodass dein Antrag bereits möglichst vollständig bei uns eingeht. Das ist wichtig, damit dein Antrag zeitnah bearbeitet werden kann.
Falls du Fragen beim Stellen des Antrag hast, kannst du dich gerne an das Sozialreferat bzw. die Härtefallkommission (haertefallkommission@stura.uni-heidelberg.de) wenden. Wir melden uns dann mit Rückfragen bei dir, sobald dein Antrag bei uns eingegangen ist.
Bitte beachte, dass die Härtefallkommission seit dem 1. August drei Mitglieder weniger hat und dies die Abläufe signifikant verlangsamen kann. Außerdem kann es aufgrund des Kassenschlusses sein, dass selbst Härtefallanträge bis Mitte September nicht überwiesen werden können.
Die Vergabe erfolgt auf der rechtlichen Grundlage einer Härtefallordnung, die der Studierendenrat 2016 beschlossen hat.
Achtung: Am 6.11.2018 beschloss der StuRa eine geänderte Fassung der Härtefallordnung (die Erweiterung für die Unterstützung von Exkursionen).
Am 17.07.2019 wurde die Härtefallordnung nochmals im StuRa angepasst, sodass nun auch Kinderbetreuungspauschalen sowie Kranken- und Rentenversicherungszuschüsse nach BAföG möglich sind. Bis die Rechtsaufsicht die geänderte Ordnung geprüft und genehmigt hat, erfolgen mögliche Zahlungen unter Vorbehalt der Rückzahlung.
Satzung zur Stipendienvergabe
(english version)
Bitte benutze unser Antragsformular und gib die Unterlagen im StuRa-Büro (Postfach des Sozialreferats) ab. Gerne kannst du an soziales(at)stura.uni-heidelberg.de mailen, dass du deinen Antrag abgegeben hast, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.
- Antragsformular Härtefall (hier auch als Word-Dokument)
- Application Form Hardship Payment (PDF) (Word version)
Die fünfköpfige Vergabekommission zur Härtefallregelung entscheidet in einer nicht-öffentlichen Sitzung anhand der Daten und Fakten des*r Antragssteller*in über Vergabe, Höhe und Dauer der Förderung. Dabei ist sie an die Vorgaben der Härtefallordnung gebunden.
Die Mitglieder der aktuellen Härtefallkommission sind hier aufgeführt.
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Die Härtefallkommission (HfK) bemüht sich, innerhalb von sieben Tagen nach dem Eingang eines vollständigen Antrages zu Tagen.
Die HfK tagt mindestens an den folgenden Montagen ab 16 Uhr:
02.09.2019 +++ 09.09.2019 +++ 16.09.2019 +++ 25.09. 2019 (Mittwoch) +++ 30.09.2019 +++
Alle Anträge, die bis um 12:00 Uhr des jeweiligen Tages eingegangen sind, können so möglichst zeitnah bearbeitet werden.