Update zu COVID-19 | № 61 |

Am Dienstag ist eine neue Version der “Corona-Verordnung Studienbetrieb” in Kraft getreten. Das Wissenschaftsministerum (MWK) spricht von einem “Paradigmenwechsel” und erklärt, damit die nötigen Spielräume für möglichst viel Präsenzlehre im Wintersemester geschaffen zu haben.

» Die wohl wichtigste Neuerung: Wird die 3G-Regelung eingehalten, entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung. Das sollte die Lehr- und Veranstaltungsplanung entscheidend vereinfachen. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt allerdings auch weiterhin Maskenpflicht. Wie – unabhängig vom Abstand – auch auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen.

» Noch nicht ganz klar ist, wie, in welchem Umfang und durch wen die Universität Heidelberg die 3G-Regelung überprüfen wird. Die Landesregierung lässt hier mehrere Optionen und hält eine Stichprobenkontrolle ebenso für möglich wie die Kontrolle via App.
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/studienbetrieb-wintersemester-land-schafft-verlaesslichen-rahmen-fuer-praesenz/]
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/Anlagen_PM/2021/139_PM_MWK_Studienbetrieb_Wintersemester_Land_schafft_verl%C3%A4sslichen_Rahmen_f%C3%BCr_Pr%C3%A4senz.pdf]

» Was ebenfalls noch nicht restlos geklärt ist: Was mit den Studierenden ist, die sich aus weltanschaulichen Gründen nicht impfen lassen möchten. Schließlich werden zum 11. Oktober Schnelltests grundsätzlich kostenpflichtig,  und das MWK hat bereits signalisiert, lediglich für aus medizinischen Gründen Ungeimpfte die Testkosten übernehmen zu wollen. Wie genau das zu bewerten ist – darüber hat die Debatte gerade erst begonnen, bislang u.a. mit Stellungnahmen von Hochschulrektorenkonferenz und fzs.
[https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel-fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html]

» Gestern wurde zudem bekannt, dass die BMBF-Überbrückungshilfe nach dem 30. September ausläuft. Begründet wird dies mit der Normalisierung des Arbeitsmarktes, aber auch damit, dass die eingespannten Mitarbeiter der Studierendenwerke wieder für den Normalbetrieb gebraucht werden. Zudem wird vage angedeutet, dass eine Reaktivierung möglich und eigentlich ja auch ein BAföG-Notfallmechanismus eine sinnvolle Sache sein könnte.
[https://www.jmwiarda.de/2021/08/25/bmbf-beendet-corona-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe]

» Heißt mit anderen Worten aber auch, dass ihr im Bedarfsfall noch zwei (separate) Anträge stellen könnt – für August und für September. Und zwar auch, wenn ihr vorher noch keine Überbrückungshilfe beantragt habt. Eine besonders informative Anleitung dazu findet sich auf der Website des Berliner Studierendenwerks.
[https://www.stw.berlin/beratung/themen/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-des-bundes.html]

» Zuletzt noch eine Info zu den StuRa-Räumlichkeiten: Da Heidelberg gestern eine Inzidenz von über 50 erreicht hat, greift Stufe 04 – und Treffen, die über ein normales Arbeitstreffen hinausgehen (z.B. Spieleabende oder Feiern), sind fürs Erste leider nicht mehr möglich.
[https://www.stura.uni-heidelberg.de/wp-content/uploads/2021/08/Richtlinie_Covid_082021.pdf]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Entspannte 53 Tage bis zum Vorlesungsbeginn wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung


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