Wie tritt man zurück?
Mit folgenden Worten erklärt ihr den Rücktritt von einem Amt:
“Hiermit erkläre ich, [VORNAME NAME], meinen Rücktritt aus / vom [GREMIUM / AMT], zum [DATUM]. [UNTERSCHRIFT]”.
- Der Rücktritt muss eigenhändig unterschrieben im Original der zuständigen Stelle zugesandt werden. Am besten verwendet ihr die unten verlinkten Vorlagen. Eine Mail vorab an die, die den Rücktritt “verarbeiten”, möglichst mit einem Scan des Rücktrittsschreibens im Anhang, ist hilfreich.
- Bitte beachtet: Rückt niemand nach, bleibt ihr – wenn ihr weiterhin immatrikuliert uns solange keine Nachwahl stattfand – in den meisten Ämtern weiterhin kommissarisch im Amt und zwar auch nach Ablauf der regulären Amtszeit.
- Seid ihr daher nicht in der Lage, das Amt kommissarisch fortzuführen, gebt dies an (“zu einer kommissarischen Fortführung des Amtes sehe ich mich außerstande”), dies wird dann i.d.R. angenommen und ihr seid aus dem Amt entlassen.
Wem gegenüber muss der Rücktritt erklärt werden?
1. Rücktritt aus Gremien der Studienfachschaft/als entsandtes StuRa-Mitglied
- Formular – in Arbeit
- Rücktritte sind (mit wenigen Ausnahmen) dem Fachschaftsrat (FSR) zu erklären
- alle Rücktritte im Original ins StuRa-Büro schicken, gern schon vorab in Kopie an archiv@stura.uni-heidelberg.de
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Fachschaftsratsmitglieder: einige Fachschaftssatzungen regeln gesondert, wem der Rücktritt zu erklären ist. Meist ist es jedoch nicht abschließend geregelt, daher sollte er immer den übrigen Mitgliedern des Fachschaftsrats (FSR) erklärt werden. In jedem Fall muss der Wahlausschuss darüber informiert werden, um ggf. das Nachrückverfahren oder Nachwahlen einleiten zu können: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Fachschaftsfinanzverantwortliche: müssen ihren Rücktritt dem FSR erklären, sollten aber bitte zugleich das Finanzteam informieren: finanzen@stura.uni-heidelberg.de. Die Neubestellung erfolgt im FSR, daher muss der Wahlausschuss nicht informiert werden.
Ausnahme ist die FS Medizin Mannheim: hier wird die*der Finanzverantwortlichen direkt gewählt, daher ist hier auch der Wahlausschuss zu informieren: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Entsandte StuRa-Mitglieder von Fachschaften: müssen ihren Rücktritt dem FSR erklären und sollten zugleich das Ensendungsteam per E-Mail davon in Kenntnis setzen: entsendung@stura.uni-heidelberg.de – die Neubestellung erfolgt über den FSR, die Rücktrittsschreiben werden aber im StuRa-Büro archiviert, schickt das Rücktrittsschreiben bitte daher dorthin.
2. Rücktritt aus den Organen der VS auf zentraler Ebene
- Formular für VS-Rücktritt auf zentraler Ebene
- alle Rücktritte sind formal den Vorsitzenden der VS zu erklären
- alle Rücktritte im Original ins StuRa-Büro schicken, gern schon vorab in Kopie an archiv@stura.uni-heidelberg.de
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Referent*innen, Mitglieder der Sitzungsleitung des StuRa, des Vorsitzes der VS sowie von Ausschüssen und Kommissionen: sollte auch die die übrigen Mitglieder “ihrer” Organe informieren. Die Neuwahl oder Neubestimmung erfolgt (mit wenigen Ausnahmen) im StuRa, die Werbung dafür i.d.R. über das Gremienreferat, daher sollten auch Sitzungsleitung und Gremienteam vorab in Kopie informiert werden: sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de und gremien@stura.uni-heidelberg.de
Gewählte StuRa-Mitglieder: sollten zugleich das Entsendungsteam informieren, damit die Nachrücker*innen informiert werden: entsendung@stura.uni-heidelberg.de
3. Rücktritt aus Unigremien
- Formular für Rücktritt aus Unigremium
- Formular für Rücktritt aus Fachrat
- Rücktritte aus Unigremien sind formal gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gremiums (Dekan*in, Rektor*in, Vorsitz der jeweiligen Kommission) zu erklären
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Senat, Senatsausschüsse und Fakultätsräte: hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an das Wahlamt in der Univerwaltung, das das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet und die Vorsitzenden der Gremien informiert.
Fakultätsgremien (Studienkommission, Prüfungsausschüsse Berufungskommission): hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an die Geschäftsstelle der Fakultät, die die Vorsitzenden der Gremien informiert und das Nachrück-/ Nachwahlverfahren einleitet.
Rücktritte aus dem Fachrat ist dem*der Vorsitzenden des jeweiligen Fachrats mitzuteilen, Kopie an die AG Fachrat, die das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet.