Wie tritt man zurück?
Folgendermaßen erklärt ihr den Rücktritt von einem Amt:
“Hiermit erkläre ich, [VORNAME NAME], meinen Rücktritt aus / vom [GREMIUM / AMT], zum [DATUM]. [UNTERSCHRIFT]”.
- Der Rücktritt muss eigenhändig unterschrieben im Original den Zuständigen zugeschickt werden, ihr könnt die unten verlinkten Vorlagen nutzen. Eine Mail vorab, möglichst mit einem Scan/Foto des Rücktrittsschreibens, ist hilfreich.
- Rückt niemand nach, bleibt ihr – wenn ihr weiterhin immatrikuliert und solange keine Nachwahl stattfand – in den meisten Ämtern weiterhin kommissarisch im Amt und zwar auch nach Ablauf der regulären Amtszeit.
- Seid ihr nicht in der Lage, das Amt kommissarisch fortzuführen, gebt dies an (“zu einer kommissarischen Fortführung des Amtes sehe ich mich außerstande”).
Wem gegenüber muss der Rücktritt erklärt werden?
1. Rücktritt aus Gremien der Studienfachschaften und als entsandtes StuRa-Mitglied
- Mit diesem Formular geht es einfach
- Rücktritte sind gegenüber dem Wahlausschuss zu erklären (Ausnahme: FS-Finanzverantwortliche)
- derzeit müsst ihr alle Rücktritte im Original ins StuRa-Büro schicken, wir arbeiten aber daran, auch einen Scan akzeptieren zu dürfen
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Fachschaftsratsmitglieder: einige Fachschaftssatzungen haben Sonderregelungen zum Rücktritt. Es ist jedoch immer sinnvoll, die übrigen Mitgliedern des Fachschaftsrats (FSR) zu informieren. In jedem Fall muss der Wahlausschuss darüber informiert werden, um ggf. das Nachrückverfahren oder Nachwahlen einleiten zu können: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Finanzverantwortliche von Fachschaften: informieren den FSR und das Finanzteam über ihren Rücktritt. Wird zugleich ein*e Nachfolger*in bestellt, kann das Finanzteam darüber mit Hilfe eines einzigen Formulars informiert werden (finanzen@stura.uni-heidelberg.de). Die Neubestellung erfolgt über den FSR, daher muss der Wahlausschuss nicht informiert werden.
Ausnahme FS Medizin Mannheim: hier wird die*der Finanzverantwortliche direkt gewählt, daher ist hier auch der Wahlausschuss zu informieren: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Entsandte StuRa-Mitglieder von Fachschaften: sollten ihren Rücktritt auch dem FSR erklären, der auch ein neues StuRa-Mitglied entsenden muss, sofern kein stellvertretendes Mitglied übernimmt. Den Rücktritt per Post ins StuRa-Büro schicken, gerne vorab an: ruecktritt@stura.uni-heidelberg.de
2. Rücktritt aus VS-Organen auf zentraler Ebene
- Formular für Rücktritte auf zentraler Ebene
- Rücktritte sind gegenüber dem Wahlausschuss zu erklären
- alle Rücktritte im Original ins StuRa-Büro schicken, möglichst schon vorab als Scan/Foto an archiv@stura.uni-heidelberg.de
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Referent*innen, Mitglieder der Sitzungsleitung des StuRa, des Vorsitzes der VS sowie von Ausschüssen und Kommissionen: sollte auch die die übrigen Mitglieder “ihrer” Organe informieren. Die Neuwahl oder Neubestimmung erfolgt (mit wenigen Ausnahmen) im StuRa, die Werbung dafür i.d.R. über das Gremienreferat, daher sollten auch das Präsidium des StuRa und die Gremienkoordination vorab in Kopie informiert werden: praesidium@stura.uni-heidelberg.de und gremien@stura.uni-heidelberg.de
Gewählte StuRa-Mitglieder: sollten zugleich die Zuständigen im StuRa-Büro informieren, damit die Nachrücker*innen informiert werden: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
3. Rücktritt aus Unigremien
- Formular für Rücktritt aus Unigremium
- Formular für Rücktritt aus Fachrat
- Rücktritte aus Unigremien sind formal gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gremiums (Dekan*in, Rektor*in, Vorsitz der jeweiligen Kommission) zu erklären
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Senat, Senatsausschüsse und Fakultätsräte: hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an das Wahlamt in der Univerwaltung, das das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet und die Vorsitzenden der Gremien informiert.
Fakultätsgremien (Studienkommission, Prüfungsausschüsse Berufungskommission): hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an die Geschäftsstelle der Fakultät, die die Vorsitzenden der Gremien informiert und das Nachrück-/ Nachwahlverfahren einleitet.
Rücktritte aus dem Fachrat ist dem*der Vorsitzenden des jeweiligen Fachrats mitzuteilen, Kopie an die AG Fachrat, die das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet.