Du befindest dich in einer unvorhergesehen finanziellen Notlage? Dein Studium steht dadurch auf dem Spiel? Und dir steht keine Fördermöglichkeit mehr offen? Der StuRa kann dir helfen!
Das Notlagenstipendium der Verfassten Studierendenschaft fördert Studierende, deren Studium durch eine unerwartete finanzielle Notlage gefährdet ist und denen keine weitere Fördermöglichkeiten mehr offen stehen. Derart unvohergesehene finanzielle Notlagen können ganz unterschiedlich sein. So kann etwa ein Jobverlust, Gerichtskosten oder eine neue mit finanziellen Einbußen verbundene familiäre Situation zum Erhalt des Notlagenstipendiums berechtigen. Es erstreckt sich maximal über drei Monate und die monatliche Höhe orientiert sich an den BAföG-Sätzen.
Was beachten, um das Stipendium zu bekommen?
Für den Antrag solltest du Folgendes beilegen:
- Schriftliche Auskünfte und Belege über Einnahmen und zu erwartende Ausgaben, Nachweis der Krankenversicherung
- Kopien von aktuellen Kontoauszügen, Sparbüchern, Bausparverträgen etc. (können teilweise geschwärzt sein)
- Schilderung deines Falls mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen auf das Studium (ca. 1 Seite)
- Aktuelle Studienbescheinigung bzw. Nachweis über die Zulassung zum Vorfachstudium (für internationale Studierende)
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular (auf der Website zu finden)
Den Antrag dann bitte in einem Umschlag im StuRa-Büro hinterlegen oder per Post an untenstehende Adresse schicken:
Sozialreferat
c/o StuRa-Büro
Albert-Ueberle-Straße 3-5
69120 Heidelberg
Du interessierst dich für die Arbeit hinter der Vergabe des Notlagenstipendiums?
Damit Studierenden mit einem Notlagenstipendium geholfen werden kann, braucht es stets auch Studierende, die sich im Sozialreferat und der Kommission zur Vergabe des Notlagenstipendiums engagieren. Die fünf vom StuRa gewählte Mitglieder der Vergabekommission entscheiden anhand einer Satzung zur Vergabe von Notlagenstipendien, ob Anträge berechtigt sind oder nicht. Die zur Verschwiegenheit verpflichtet Kommission bestimmt auch die Höhe der Zahlungen und Anträge werden nach Möglichkeit innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags beraten. Das Sozialreferat hat den Vorsitz inne und koordiniert deren Tätigkeiten und Aufgaben.
Falls du Fragen bezüglich der Arbeit (Anforderungen, Arbeitsbelastung, etc.) in der Kommission hast, kannst du dich gerne an das Sozialreferat unter
soziales@stura.uni-heidelberg.de wenden. Wir freuen uns über deine Mitarbeit!
Stand: 05.2017
All diese Informationen entstammen diesem Flyer, der hier auch als gedrucktes Exemplar kostenfrei erhältlich ist.