Mitglieder für den Notlagenausschuss ab Oktober 2025 gesucht

Du willst Kommiliton*innen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, unterstützen? Formalia und Verwaltungsvorschriften schrecken dich nicht ab? Du bist bereit, dich in sie einzuarbeiten und sie korrekt anzuwenden, um anderen zu helfen? Dann interessierst du dich vielleicht für die Mitwirkung im Notlagenausschuss 


» Gesucht:

  • vier Mitglieder
    • Amtszeit und -beginn: 01.10.2025 – 30.09.2026
  • vier stellvertretende Mitglieder
    • Amtszeit und -beginn: 01.10.2025 – 30.09.2026

» Was macht der Notlagenausschuss?

Im Wintersemester 2015/16 hat der StuRa die Einrichtung eines Haushaltspostens beschlossen, aus dem in sozialen Notlagen Gelder an Studierende der Universität Heidelberg vergeben werden. Über die Vergabe eben jener Zuschüsse entscheidet der Notlagenausschuss. Er besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern plus vier stellvertretenden Mitgliedern und einem Mitglied des Sozialreferats, das den Vorsitz führt. Er tritt idR innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags zusammen, tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und sichtet die Daten und Fakten sowie die Fallschilderung der Antragsteller*innen. Ob es zur Vergabe eines Notlagenzuschusses kommt (und wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit), entscheidet sie anhand der Ordnung zur Zuschussvergabe in Notlagen.

Bei den Beratungen wird rigide darauf geachtet, dass keine Befangenheit vorliegt. Ein Mitglied des Notlagenausschusses hat daher kein Stimmrecht, wenn die Entscheidung eine*n Angehörige*n derselben Studienfachschaft betrifft, und darf noch nicht einmal beratend mitwirken, wenn die Entscheidung eine*n nahe*n Verwandte*n oder sogar es selbst betrifft. Maximal zwei Studierende derselben Fakultät dürfen Mitglied in dem Ausschuss sein, wobei das Mitglied des Sozialreferats von dieser Zählung ausgenommen ist.

» Wer kann für den Notlagenausschuss kandidieren?

Als stellvertretendes Mitglied können alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Heidelberg kandidieren – unabhängig vom Abschlussziel oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Fachschaft.

» Wie kann man kandidieren? Wie läuft die Wahl ab?

Die Kandidatur wird in der StuRa-Sitzung am 1. Juli persönlich vorgestellt (“1. Lesung”), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern – ihr könnt euch, wenn ihr nicht vor Ort teilnehmen könnt, ggf. auch zuschalten lassen; bitte teilt dies aber wenn möglich vorher (z.B. in eurer Kandidatur) mit. In der folgenden Sitzung am 15. Juli (“2. Lesung”) findet dann die Wahl statt. Auch hier empfiehlt es sich, für mögliche weitere Fragen persönlich anwesend zu sein.


Wenn du Interesse oder Rückfragen zum Notlagenausschuss hast, kannst du dich gerne direkt an diesen (notlagenausschuss@stura.uni-heidelberg.de) oder das Sozialreferat wenden (soziales@stura.uni-heidelberg.de). Mit formalen Fragen kannst du dich auch an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!

» Botschaft vom bisherigen Notlagenausschuss

Wir suchen motivierte und engagierte Studierende zur Mitarbeit im Notlagenausschuss! Der Notlagenausschuss vergibt in kurzfristigen finanziellen Notlagen Zuschüsse an Studierende und kann außerdem Studierenden helfen studienrelevante Exkursionen zu finanzieren. Dir bietet das die Möglichkeit dich ehrenamtlich für deine Kommiliton*innen einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.

Aufgabenbereich:

  • Prüfung, Bewertung sowie Vor- und Nachbereitung von Notlagenanträgen
  • Kommunikation mit den Antragsteller*innen (bspw. um Rückfragen abzusprechen)
  • Austausch mit dem Studierendenwerk und anderen Vergabestellen

Das solltest du mitbringen:

  • Bereitschaft dich mit Menschen in Krisensituationen auseinanderzusetzen
  • Student*in der Universität Heidelberg sein (oder Teil einer Studierendenschaft, die dem StuRa Heidelberg zugeordnet ist)
  • Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen Daten
  • Die Fähigkeit Kriterien neutral und unvoreingenommen zu prüfen