§12, Absatz 5, Satz 3 der Wahlordnung verlangt von kandidierenden Listen:
“Wenn die Gesamtliste zu mehr als 60 Prozent mit Angehörigen eines Geschlechts besetzt ist, ist der Grund dafür dem Wahlausschuss schriftlich mitzuteilen. Die Begründung wird vom Wahlausschuss veröffentlicht.”
Bei den StuRa-Wahlen 2025 mussten die folgenden Listen Erklärungen einreichen. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle – in der Reihenfolge des Erscheinens der Listen auf dem Stimmzettel:
Die LISTE Heidelberg – Die PARTEI Hochschulgruppe
80% Männer
Wir stehen – wie keine andere Liste (ausgenommen vielleicht die FDP, aber die zählt nicht) – für Innovation, Gleichheit und die gezielte Missachtung bürokratischer Vorgaben, sofern sie uns einschränken, langweilen oder wir unerwartet unterbesetzt sind. Leider haben wir daher die Vorgabe nach Wahlordnung §12 (5) S. 3 gerissen.
Warum? Hier ein paar plausible und mindestens wahrscheinliche Gründe:
- Der Fachkräftemangel schlägt sich auch auf die Hochschulpolitik durch. Leider hatten wir zu viele freie Stellen, aber nur eine begrenzte Anzahl an Menschen mit funktionierenden E-Mail-Adressen und stabilem Internetzugang.
- Unsere Liste ist ein lebendes Kunstwerk, eine Performance in postmaterialistischer Auflehnung.
- Traditionell verstoßen wir gegen sinnvolle Regeln, um zu prüfen, ob überhaupt noch jemand aufpasst. Herzlichen Glückwunsch – Du hast aufgepasst.
ROSA – Resolute Organisation für Solidarität und Antikapitalismus:
33 % Männer
66% FLINTA*
Volldespote Frauenquote:
Zum Ausgleich des Männerüberschusses der anderen Listen haben wir uns dazu entschlossen, durch absoluten Frauenanteil die linksfeministische Agenda zu pushen, denn ums Patriarchat ist’s uns nicht schad’!
Des Weiteren geben wir zu bedenken, dass die Männer bei uns schlicht mitgemeint sind (also keine Sorge<3). Somit hoffen wir auf die Frauenquote Bestnote von Stiftung Wahlentest; die Geschichte wird uns recht geben!
Mit matriarchalen Grüßen
die ROSA
Liberale Hochschulgruppe Heidelberg – Nachhaltigkeit, starke Finanzen und gegen Extremismus:
90% Männer
Im Rahmen der jüngsten Hochschulwahlen konnte auf unserer Liste ein Frauenanteil von 40% nicht erreicht werden. Unser Ziel ist es, eine ausgewogene Geschlechterverteilung zu fördern, jedoch wurde bei der Kandidatenwahl nicht explizit nach Geschlecht sortiert. Nach längerer Zeit haben wir in diesem Jahr wieder eine eigenständige Liste eingereicht. Für die Zusammenstellung haben wir in verschiedenen Gruppen und Netzwerken unabhängig vom Geschlecht angefragt, wer Interesse an einer Kandidatur hat. Die Personen, die sich daraufhin gemeldet haben, wurden auf unserer Liste berücksichtigt.
Für die Uni von morgen: RCDS!:
72% Männer
Als RCDS ist uns die aktive Beteiligung und Förderung von Frauen in der Politik und Hochschulpolitik sehr wichtig. Daher berücksichtigen wir insbesondere auf den vorderen und aussichtsreicheren Listenplätzen eine angemessene Geschlechterverteilung und streben nach Möglichkeit paritätische Listen an (vgl. die Listen zu Senat und den Fakultätsräten). Auf den vorderen Listenplätzen (eins bis zehn) wird dem dadurch Rechnung getragen, dass die Quotierung von 40 % erfüllt ist.
Parität ist jedoch kein Selbstzweck.
Wir möchten niemandem, der sich hochschulpolitisch einbringen und auch für ein hochschulpolitisches Mandat kandidieren möchte, sein Engagement verwehren. In diesem Jahr gab es für die StuRa-Wahl — anders als bei den Gremienwahlen — in unseren Reihen mehr männliche Interessenten, die sich vor allem auf unseren hinteren Listenplätzen finden.
Nichtsdestotrotz lehnen wir eine Quotierung von Wahllisten oder eine öffentliche Begründungspflicht, sofern die vorgegebene Quotierung nicht erfüllt ist, ab:
Sie ist nach den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichtshöfe nicht mit den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit sowie der Chancengleichheit vereinbar. Zudem wohnt dem Grundgesetz das sogenannte (Gesamt-)Repräsentationsverständnis zu Grunde, dem der Ansatz (verpflichtender) paritätischer „Spiegelung“ in gewählten Vertretungen fremd ist. Da die Wahlrechtsgrundsätze nach 8 65a Abs. II Landeshochschulgesetz auch für die Wahlen für die Organe der Verfassten Studierendenschaft gelten, ist die Begründungspflicht rechtswidrig und daher abzuschaffen. Das ist auch an der Uni so gesehen worden und die geltende Quote ist für rechtswidrig erklärt worden. Wir fordern den StuRa eindringlich dazu auf, diesen Beschluss auch umzusetzen.