› Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für den Fachschaftsrat sind Studierende der Ruprecht-Karls-Universität – ausgenommen hiervon sind Kurzzeitstudierende – sofern sie im Wählerverzeichnis stehen. Das tun sie, wenn sie einen der Studiengänge studieren, der einer der Fachschaften zugeordnet ist, deren Fachschaftsrat gewählt wird (das gilt analog für Fachräte). Wenn ihr sicher gehen wollt, dass ihr wählen dürft, beantragt Einsicht ins Wählerverzeichnis.
› Wie funktioniert die Online-Wahl?
Das Verfahren haben wir für die letzte StuRa-Wahl – in zehn einfachen Schritten – hier für euch erklärt.
Im Grunde ist es derart intuitiv und komfortabel, dass es diese ausführliche Anleitung eigentlich gar nicht bräuchte. Einfach im Wahlzeitraum das StuRa-Wahlportal aufrufen, der Rest ergibt sich von alleine!
› Kann ich auch ohne eigenen Computer oder Internetzugang wählen?
Selbstverständlich! Wer nicht in der Lage ist, online von zu Hause aus zu wählen, ist herzlich in ein Notwahllokal eingeladen. Dort könnt ihr euch dann (natürlich unter Wahrung der geltenden Hygiene-Vorschriften) an einen gesicherten Computer setzen und eure Stimme abgeben. Möglich ist das zu den in der Wahlbekanntmachung angegebenen Terminen.
› Kann ich auch via Briefwahl wählen?
» Bei den Online-Wahlen besteht nicht die Möglichkeit zur Briefwahl – dafür aber eben zur Online-Wahl, was mindestens genauso komfortabel sein sollte.
› Wie viele Stimmen habe ich? Und auf welche Weise darf ich sie verteilen?
» Bei den Fachschaftsratswahlen hat jede*r Studierende des jeweiligen Fachs in der Regel so viele Stimmen, wie es Mitglieder des Fachschaftsrats gibt. Pro Kandidat*in ist in der Regel nur eine Stimme möglich.
» Bei den Fachratswahlen hat jede*r Studierende des jeweiligen Fachs bis zu drei Stimmen. Pro Kandidat*in ist auch hier nur eine Stimme möglich.
» Über weitere Besonderheiten bei den jeweiligen Wahlen werdet ihr auf den elektronischen Stimmzetteln informiert.
› Ich studiere zwei Fächer, darf ich in beiden für den FSR kandidieren?
Nein, darfst du nicht. Du darfst nur in einem Fach, in der Regel im Fach deines ersten Studiengangs kandidieren (abhängig von der jeweiligen Fächerkombination, dazu in den nachfolgenden Fragen etwas mehr).
(Du kannst auch für das/ein anderes Fach respektive die Fächer aus deinem zweiten Studiengang optieren bei deiner Kandidatur, im Kandidaturformular ist dies vorgesehen.)
› Was ist mit den Fachratswahlen? Gibt es auch hier entsprechende Restriktionen?
Die Fachratswahlen werden zwar – infolge einer Abmachung mit der Universitätsverwaltung, die einige Jahre zurückliegt – ebenfalls von der Verfassten Studierendenschaft organisiert, haben streng genommen aber nichts mit ihr zu tun. Fachräte sind (als eine Art kleiner Fakultätsrat) keine Gremien der studentischen, sondern der akademischen Selbstverwaltung. Sie bewegen sich somit in einer ganz anderen Sphäre als StuRa, Fachschaftsräte, Fachschaften & Co und da sie beratend sind, kann man auch in zwei Fachräten kandidieren.
› Meine Frage wurde hier leider nicht beantwortet. Wie kann ich euch erreichen?
Ganz einfach: per E-Mail an [wahlen@stura.uni-heidelberg.de]! ?