9-Euro-Ticket: Alle Infos & Updates

[UPDATE VOM 07. AUGUST]

Am 15. September schalten wir das Portal zur Registrierung für die Rückerstattung des Neun-Euro-Ticket-Differenzbetrags (17,65 Euro) frei. Die Verlängerung der Registrierungsfrist wurde in der 170. StuRa-Sitzung ebenfalls beschlossen: Studierende, die im Sommersemester 2022 immatrikuliert waren, können sich bis Ende Juni 2024 für die Rückzahlung registrieren.

Da es durch die Umstellung zu HeiCO Probleme gab, die notwendigen Daten für die Überweisung des Betrags zu bekommen und bald die Sommerpause des Finanz-Teams ansteht, verzögert sich der Auszahlungsbeginn.

Erste Rückerstattungen können voraussichtlich ab dem 22. September beginnen. Weitere Details zum Beschluss stehen im Sitzungsprotokoll. Weitere Infos zu den Hintergründen des Neun-Euro-Ticket-Differenzbetrags findet ihr hier.


[UPDATE VOM 09. FEBRUAR]

Das Verfahren zur Rückerstattung des Neun-Euro-Ticket-Differenzbetrags wurde beschlossen! Einstimmig hat sich der StuRa in seiner 160. Sitzung darauf verständigt, auf Antrag eben jene 17,65 Euro zurückzuüberweisen, die allen im Sommersemester 2022 immatrikulierten Studierenden aus dem VRN-Rückfluss zustehen. Diese Möglichkeit wird bis zum 31. März 2024 bestehen, das Gremium sprach sich nach kurzer Diskussion für diese (möglichst lange) Antragsfrist aus. Weitere Details dazu könnt ihr dem zugehörigen Protokoll entnehmen (TOP 7.1).

Bis das entsprechende Portal freigeschaltet wird, wird es allerdings wohl noch ein paar Wochen dauern: Das Tool ist zwar schon größtenteils programmiert worden, aber es sind noch letzte Absprachen mit der Bank und natürlich auch diverse Testläufe erforderlich, damit das Ganze dann auch wirklich reibungslos (und betrugssicher) funktioniert.


[UPDATE VOM 25. JANUAR]

Endlich mal wieder ein Update, und ein erbauliches noch dazu!

» Die lange erwarteten rechtlichen Einschätzungen und Zusagen sind jetzt da, das zu viel gezahlte Geld wurde vom VRN bereits an den StuRa zurücküberwiesen – der nun darüber entscheiden muss, was er damit macht.

» Alle Involvierten scheinen sich einig zu sein, dass es die Möglichkeit für eine individuelle Rückerstattung geben muss, dass also alle Studierende, die im vergangenen Sommersemester insgesamt 17,65 Euro zu viel gezahlt haben, einen Antrag auf Rückerstattung stellen können. Doch was den genauen Ablauf des Verfahrens, die Finanzierung der entstehenden Personalkosten und insbesondere die detaillierten Fristen angeht, gibt es durchaus noch Rede- und Regelungsbedarf.

» Das Verkehrsreferat und die Beauftragte für den Haushalt haben in der 159. Sitzung des StuRa einen Antrag eingebracht, der die folgenden Eckpunkte umfasst:

→ Der StuRa beschließt, die VRN-Rückzahlung auf Antrag anteilig zu erstatten.
→ Als Antragsfrist schlagen sie den 31.07.2023 oder den 31.03.2024 vor.
→ Die Erstattung beläuft sich auf 17,65 Euro für jede:n Studierende:n, der:die im Sommersemester 2022 Beiträge für die Solidarfinanzierung des Semestertickets sowie für die Abend- und Wochenendregelung entrichtet hat.
→ Von dieser Erstattung ausgenommen sind im Sommersemester 2022 beitragsbefreite Studierende oder jene, die diesen Beitrag erstattet bekommen haben.
→ Die Kosten, die für die Abwicklung der Erstattung anfallen, sind zuerst den Rückflüssen zu entnehmen.
→ Für Erstattungen auf außereuropäische Konten behält sich die Verfasste Studierendenschaft vor, die Transaktionskosten auf die Empfänger:innen umzulegen.
→ Entstehende Personalkosten im Rahmen der Erstattung werden zuerst durch die Rückflüsse gedeckt und nur im Notfall durch andere Mittel ergänzt.
→ Mittel, die nach Abschluss der Erstattungsphase übrig bleiben, werden in den Haushalt in einen eigenen Haushaltsposten überführt. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der StuRa.

» Dieser Verfahrensantrag wurde zunächst in erste Lesung gegeben, der endgültige Beschluss erfolgt also frühestens am 7. Februar. Wenn ihr euch für weitere Details interessiert, lohnt sich der Blick in das (vorläufige) Sitzungsprotokoll. Dort findet sich auch die rechtliche Einschätzung der Universität dazu (TOP 10.1).

» Die detaillierten (v.a. technischen) Modalitäten der Rückerstattung sollen übrigens nicht im StuRa diskutiert, sondern in einer AG ausgearbeitet und erst nach der Fertigstellung dann dem parlamentarischen Plenum vorgestellt werden. Aktuell wird eine Lösung entwickelt, die es noch immatrikulierten Studierenden ermöglicht, das ganze Verfahren online abzuwickeln. Hierbei wird mit dem Universitätsrechenzentrum (URZ) Rücksprache gehalten. Für all diejenigen, die bereits exmatrikuliert sind, muss allerdings ein anderes Verfahren angewandt bzw. entwickelt werden.

→ Ihr seid an der Mitwirkung in der AG interessiert? Dann wendet euch per Mail an das Verkehrsreferat [verkehrsreferat@stura.uni-heidelberg.de].


[UPDATE VOM 26. OKTOBER]

In der gestrigen Sitzung des StuRa gab es ein neuerliches Zwischenupdate seitens des Verkehrsreferats, mit den folgenden beiden wesentlichen Punkten:

→ Bezüglich der Causa Neun-Euro-Ticket konnte berichtet werden, dass sich die Anzahl der Knöllchen, die sich Studierende infolge des abrupten Wegfalls der Abend-/Wochenendregelung eingehandelt hatten, auf weniger als zehn Fälle belief. Bis auf eine Ausnahme konnten die Bußgeldbescheide im Einvernehmen mit dem Verkehrsverbund annulliert werden, und auch im letzten ausstehenden Fall sieht es vielversprechend aus.

→ Immer noch nichts Neues gab es leider in Sachen Rückerstattung des Semesterbeitrags zu vermelden: Auch rund ein halbes Jahr später hat man zwar vielerlei Anrufe getätigt, Mails geschrieben und Gespräche geführt, wartet aber immer noch auf die ersehnte schriftliche Zusage des VRN, dass sich der Verkehrsverbund um die individuelle Rückerstattung der 17,65 Euro pro Studi kümmern wird.

[UPDATE VOM 12. OKTOBER]

Die gestrige Sitzung der RefKonf beinhaltete u.a. einen mündlich erfolgten Bericht des Verkehrsreferats. In Sachen Semesterbeitrags-Rückerstattung bereitet das Verkehrsreferat demnach einen Antrag für die StuRa-Sitzung am 25.10. vor, um auch diese Angelegenheit mal zum Abschluss zu bringen. Hier wird aber gerade noch auf die hieb- und stichfeste Fixierung von mündlichen Zusagen gewartet, zuvor gibt es leider nichts Neues zu vermelden.


[UPDATE VOM 30. AUGUST]

Morgen ist der letzte Tag des Monats August – und damit auch der letzte Tag, an dem das Neun-Euro-Ticket gilt.

Über mögliche Nachfolgemodelle wird derzeit heiß diskutiert. Leider sind wir diesbezüglich noch ähnlich ahnungslos wie ihr. Wir wissen zwar, dass die baden-württembergischen Verkehrsverbünde zum 01. März 2023 ein landesweites Jugendticket zum Preis von 365 Euro/Jahr einführen möchten. Aber was vorher noch passiert? Auf Bundesebene? Und was das wiederum für uns Studierende bedeutet? Keine Ahnung.

Was wir aber immerhin schon einmal sagen können: Ab dem 01. September ist in Sachen Abend- & Wochendregelung wieder alles so, wie es vorher war. Ab 19 Uhr darf also wieder der ÖPNV im gesamten VRN-Gebiet (ohne Westpfalz) kostenlos genutzt werden. Am Wochenende sowie an Feiertagen ist das sogar den ganzen Tag lang gestattet. Alles, was ihr fortan wieder dafür benötigt, ist euer gültiger Studierendenausweis.


[UPDATE VOM 24. AUGUST]

Kurzer Nachtrag zur Semesterticket-Rückerstattung:

Studierende, die ihr Ticket mobil gekauft haben und welches inzwischen abgelaufen ist, dürften keinen Zugriff mehr auf den Ticket-Barcode haben. In diesen Fällen soll der Kaufbeleg und eine Bankverbindung (Kontoinhaber und IBAN) einfach per E-Mail an [kundendialog.mitte@deutschebahn.com] gesendet werden.


[UPDATE VOM 19. AUGUST]
[AKTUALISIERT AM 30. AUGUST]

Mittlerweile ist ein Portal für die Rückerstattung der über den DB-Online-Shop sowie die VRN-Ticket-App gekauften Semestertickets veröffentlicht worden, über das die Erstattungen abgewickelt werden. Das Portal ist unter folgendem Link zu finden: [erstattung.vrn.de]

Eine kurze, fünfschrittige Anleitung dazu haben wir unter [sturahd.de/anleitung_dbportal] für euch gebastelt.

Die analog gekauften Tickets werden in ihren Verkaufsstellen rückerstattet. Laut Aussage des VRN scheint das scheint inzwischen auch problemlos zu funktionieren. Für in den RNV-Mobilitätszentralen und -Verkaufsagenturen analog gekaufte Semester-Tickets hat nun auch die RNV das (in der unten eingebetteten Grafik noch angekündigte) Online-Portal eingerichtet, in der sich Studierende registrieren können, die eine Erstattung wünschen.



Alle Infos zu den Erstattungswegen auch immer aktuell hier:
[https://www.vrn.de/news/artikel/00598/index.html#sec_0_21]

Somit bleibt eigentlich nur noch: die Rückerstattung der Semesterbeitragsanteile in Höhe von 17,65 Euro pro Person, wo sich in der Zwischenzeit endgültig bestätigt hat, dass es keine für die Studierenden vorteilhafte alternative Option zum Wegfall der Abend-/Wochenendregelung geben wird. Wie genau das ablaufen wird, können wir heute leider noch nicht vermelden. Spätestens im Laufe des nächsten Monats müsste aber auch das dann endgültig geklärt und spruchreif sein.


[UPDATE VOM 01. JULI]

Die Auseinandersetzung mit dem VRN geht weiter. Wir halten die einseitige Aussetzung der Wochenend- und Abendregelung für nicht vertretbar und hatten deshalb ein eigentlich positives Gespräch mit dem VRN. Leider erreichten uns zwei schwierige Angebote:

• Beibehaltung der Wochenend- und Abendregelung – allerdings ohne jegliche Rückerstattung, also noch nicht einmal der Grundbeitragsbestandteile in Höhe von 11,40 Euro pro Studierende:r. Oder:
• Wegfall der Regelung und Rückerstattung der Gelder. Also das, was uns schon am 01.06. mehr oder minder ungefragt präsentiert wurde.

→ Den ersten Vorschlag können wir so nicht akzeptieren, da er auch den Grundbeitrag des ausgesetzten Semestertickets beinhaltet. Wir würden also 11,40 Euro pro Studi an den VRN bezahlen, ohne dafür irgendeine Gegenleistung erhalten zu haben.
→ Der zweite Vorschlag beinhaltet immer noch die große Gefahr, dass Studierende ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind, wegen der wir den Dialog mit dem VRN ja eigentlich begonnen haben.

Wir suchen aber immer noch nach einer tragfähigen Lösung und sind mit allen Stellen vom VRN bis zur Landesregierung in Kontakt.

Falls du von der Aussetzung betroffen bist und deswegen eine Strafe zahlen musstest, schreib uns an [verkehrsreferat@stura.uni-heidelberg.de]. Wir lassen dich auch hier nicht im Stich.


[UPDATE VOM 21. JUNI]

Neue StuRa-Sitzung, neues Update des Verkehrsreferats: Es tut sich – auch weiterhin – was. Die Abstimmung mit dem VRN und den anderen involvierten Parteien ist zwar unverändert zäh, doch der Wegfall der Abend-/Wochenendregelung scheint (ab sofort, und auch rückwirkend) nun doch abgewendet worden zu sein. Und hoffentlich geht sogar noch mehr. Sobald ein hieb- und stichfestes Verhandlungsergebnis vorliegt, werden wir es natürlich umgehend vermelden. Lange kann (und sollte) es nicht mehr dauern. Wir bleiben dran.

[UPDATE VOM 15. JUNI]

Noch in dieser Woche findet ein weiteres Gespräch mit dem VRN statt, das in der gestrigen Sitzung der RefKonf gemeinsam vorbereitet wurde. Sobald es konkrete Ergebnisse gibt, werden wir sie natürlich vermelden. Zudem hatte sich in die Zusammenstellung des Verkehrsreferats eine missverständliche Angabe eingeschlichen, sodass diese Darstellung korrigiert wurde. Das Thema Neun-Euro-Ticket kam nämlich erst Ende März zur Sprache (und nicht schon Ende Januar, wo es zwar auch um etwaige Rückerstattungsfragen ging, jedoch lediglich in Bezug auf die mögliche Einführung eines 365-Euro-Tickets).

[UPDATE VOM 08. JUNI]

In der gestrigen Sitzung des StuRa wurden auch die Causa Neun-Euro-Ticket und die weitere Vorgehensweise besprochen. Zudem finden sich in dieser Zusammenstellung des Verkehrsreferats aufschlussreiche Hintergrundinformationen.


[UPDATE VOM 31. MAI]

Am 20. & 29. Mai (siehe unten) hatten wir schon über einige Auswirkungen des 9-Euro-Tickets auf uns Studierende informiert. Die letzte Frage, die noch offen war: Wie sieht es mit der Abend- und Wochenendregelung aus? Auch dazu gibt es nun (endlich) gesicherte Informationen:

(a) Für Juni, Juli und August – also ab dem morgigen Mittwoch – wird die Abend- und Wochenendregelung ausgesetzt. Ihr könnt also nicht mehr nur mittels eures Studierendenausweises den ÖPNV im VRN-Gebiet nutzen. Dazu braucht ihr entweder ein Semesterticket – oder eben ein 9-Euro-Ticket, das sich somit auch für semesterticketlose Studierende lohnen dürfte.

Wir haben bis zuletzt versucht, noch einen salomonischen Mittelweg zu finden, müssen spätestens jetzt aber davon ausgehen, dass dieser nicht zustande kommen wird. Damit blieben nur noch zwei Optionen: entweder dem Vorstoß des VRN nachgeben, wie es auch andere Studierendenschaften getan haben (u.a. an der Uni Mannheim) – oder gegen den Strom schwimmen, auf dem geltenden Vertrag bestehen, den Konflikt suchen und zugleich die finanzielle Gelegenheit ausschlagen, die sich durch die Einführung des 9-Euro-Tickets ergibt. Und das alles, obwohl der Vorschlag des VRN wohl den Interessen der meisten Studierenden entspricht. Denn:

(b) Aufgrund der Aussetzung erhält die Verfasste Studierendenschaft für diese drei Monate den VRN-Semesterbeitrag zurück, also insgesamt 17,65 Euro pro Person.

Wie wir aus Gesprächen mit der Universitätsverwaltung bereits wissen, ist eine individuelle Rücküberweisung – was das Einfachste und Fairste wäre – leider nicht möglich. Das ist übrigens nicht nur an der Universität Heidelberg der Fall, wie wir wiederum aus der Kommunikation mit rund 90 Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland wissen, sondern nahezu überall so. Der StuRa wird ab seiner nächsten Sitzung am Dienstag versuchen, die bestmögliche Alternative dazu zu finden. Unter anderem wird geprüft werden, inwiefern eine automatische Reduzierung des Semesterbeitrags zum Wintersemester 2022/23 möglich sein wird, damit das Geld wieder dezentral an die Studierenden zurückfließt.

(c) Zu guter Letzt: Wir wissen, dass diese Lösung nicht alle zufriedenstellen wird und auch die Kommunikation nicht optimal verlief.

Leider sind wir in der Causa 9-Euro-Ticket jedoch von Entscheidungen und Prozessen abhängig, in denen die Perspektive der Studierenden (mal wieder) völlig ausgeblendet wurde, und können nur das vermelden, was bereits verlässlich und multilateral abgeklärt wurde. In diesem Sinne hoffen wir, dass die Unannehmlichkeiten möglichst gering ausfallen, dass auf allen Seiten Nachsicht herrscht – und unterm Strich doch alle vom 9-Euro-Ticket profitieren, so chaotisch und mühsam es auch anlief.


[UPDATE VOM 29. MAI]

Da gegenwärtig viele Informationen zum 9-Euro-Ticket im Umlauf sind, von denen nicht alle auf die Situation an der Universität Heidelberg zutreffen, hier noch einmal ein kurzes Zwischenupdate:

(a) Hier an der Uni Heidelberg ist es NICHT der Fall, dass euer Studierendenausweis automatisch auch als 9-Euro-Ticket gilt.

Das ist an Hochschulen anders, wo jede:r Studierende mit dem Begleichen des Semesterbeitrags zwangsweise auch ein Semesterticket erwirbt (z.B. an der Uni Frankfurt). Bei uns ist das bekanntlich nicht der Fall. Hier könnt ihr abwägen, ob diese Anschaffung für euch Sinn ergibt oder nicht.

(b) Habt ihr ein Semesterticket gekauft, solltet ihr KEIN 9-Euro-Ticket lösen.

Euer VRN-Semesterticket wird bundesweit als 9-Euro-Ticket anerkannt, ohne dass ihr noch irgendetwas tun müsst. Zudem erhaltet ihr eine Rückzahlung in Höhe von 63 Euro, um für die Monate Juni, Juli und August die anteilige Differenz zwischen Semester- und 9-Euro-Ticket (also jeweils 21 Euro) auszugleichen.

(c) Ob die Abend- und Wochenendregelung auch in den nächsten drei Monaten gilt, steht aktuell leider noch nicht fest. Ebenso wenig, inwiefern eine individuelle Rückerstattung von bereits gezahlten Semesterbeitragsanteilen erfolgen wird.

Euer Semesterbeitrag erhält einen Anteil von 35,30 Euro, der an den VRN fließt. Dieser besteht aus zwei Komponenten: einem Solidarbeitrag in Höhe von 22,80 Euro, damit das Semesterticket für alle einigermaßen bezahlbar bleibt, sowie einem Anteil in Höhe von 12,50 Euro, damit alle – auch ohne Semesterticket – werktags nach 19 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig den Nahverkehr im gesamten VRN-Verbundgebiet (außer Westpfalz) nutzen können.

Der VRN möchte diesen Vertrag für die nächsten drei Monate aussetzen und der Verfassten Studierendenschaft den entsprechenden Anteil zurücküberweisen. Klingt erst einmal prima und logisch, wirft jedoch zwei Folgeprobleme auf: einerseits die Frage, inwiefern eine individuelle Rückerstattung überhaupt administrativ darstellbar bzw. finanziell sinnvoll ist; andererseits das Risiko, dass nicht alle Studierende die Info über die Aussetzung der Abend-/Wochend-/Feiertagsregelung erreicht, sie deshalb unfreiwillig Schwarzfahren – und zur Strafe 60 Euro berappen müssen.

Was diesen letzten Punkt angeht, sind wir gerade noch in Gesprächen mit dem VRN. Uns ist prinzipiell daran gelegen, dass es nicht zu diesem Wegfall der Abend-/Wochenend-/Feiertagsregelung kommt, wie sie z.B. an der Uni Landau erfolgen wird. Inwiefern das möglich sein wird und was das in finanzieller Hinsicht bedeutet, wird hoffentlich noch vor dem 01.06. feststehen (und dann natürlich umgehend auf unserer Website und unseren sozialen Kanälen vermeldet werden).


[UPDATE VOM 20. MAI]

Gute Neuigkeiten: Trotz verbliebener Bauchschmerzen in Sachen Ausfinanzierung haben auch die Länder heute u.a. der Einführung des 9-Euro-Tickets zugestimmt. In den Monaten Juni, Juli und August ist es dadurch möglich, für jeweils nur neun Euro pro Monat bundesweit den gesamten Nah- und Regionalverkehr zu nutzen. #Sylt

Für alle Studierende, die bereits ein Semesterticket gekauft haben, besonders erfreulich: Für diese drei Monate wird es eine anteilige Rückerstattung geben – wenn auch wohl erst in ein paar Monaten, wenn euer Ticket seine Gültigkeit verliert, wie es auf [rnv-online.de] aktuell heißt. Genauere Details, u.a. auch für die analog vollzogenen Ticketkäufe, dürften zeitnah noch folgen.

(Bedeutet übrigens auch: Wenn ihr schon ein Semesterticket habt, solltet ihr kein 9-Euro-Ticket lösen. Das Semesterticket wird einfach so als bundesweit gültiger Fahrschein anerkannt.)

PS: Wie es mit der Rückerstattung der mit dem Semesterbeitrag gezahlten Grundbeiträge für die Abend-/Wochenendregelung aussieht, steht derzeit noch nicht fest, da sich hier eine Menge an Fragen und Folgeproblemen ergeben. Sobald eine Lösung gefunden wurde, werden wir sie selbstverständlich auf unseren sozialen Kanälen kommunizieren.