Die Rückmeldefrist hat (mal wieder) begonnen…

Es ist mal wieder so weit: Vor wenigen Tagen hat die Rückmeldefrist begonnen. Bis zum 15. Februar habt ihr Zeit, der Universität Heidelberg die nötigen Gebühren zu überweisen. Andernfalls droht eine Strafgebühr oder sogar die Exmatrikulation.

Der Betrag hat sich übrigens (ausnahmsweise) mal nicht erhöht, sondern beträgt unverändert 171,75 Euro. Was natürlich trotzdem noch eine Menge Geld ist, erst recht in Corona-Zeiten. Genau aus diesem Grunde bietet die Verfasste Studierendenschaft verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote wie z.B. das Härtefallstipendium an. Gerade in einer Notlage lassen wir euch nicht im Stich! Ausführliche Infos und die entsprechenden Kontaktdaten findet ihr auf der Seite des VS-Sozialreferats: [sturahd.de/soziales]

Solltet ihr euch fragen, wie sich dieser Beitrag eigentlich zusammensetzt, wie ihr Einfluss auf die Höhe und Verwendung dieser Gelder nehmen könnt bzw. welche Befreiungsmöglichkeiten existieren: Unter [sturahd.de/vs-beitrag] haben wir das Ganze detailliert für euch aufgeschlüsselt (und natürlich auch gleich die entsprechenden Formulare verlinkt).